Beatrice Faßbender führte Dialog mit der Rechtsanwältin Dr. Jessica Flint

Lauda-Königshofen. Die Frage, ob die Alternative für Deutschland (AfD) verboten werden soll und kann, wird derzeit bundesweit diskutiert. Das Netzwerk gegen Rechts Main-Tauber hat im Rahmen ihrer fünfteiligen Veranstaltungsreihe im Vorfeld der Landtagswahl in Baden-Württemberg die renommierte Juristin Dr. Jessica Flint aus Würzburg eingeladen, um in einem Dialog mit Beatrice Faßbender die Vor- und Nachteile eines Parteiverbots zu beleuchten.
In ihrer Begrüßung ging die Moderatorin auf die Änderung ein, die sich gegenüber der ursprünglichen Veranstaltungsplanung ergeben hat. Der angekündigte Referent Chan-jo Jun konnte wegen eines Terminkonflikts nicht kommen und wurde von seiner Kollegin Dr. Flint vertreten. Beide veröffentlichten bereits eine Reihe von Videos im Internet, in denen sie juristische Sachverhalte allgemeinverständlich erklären.
Rechtswissenschaften habe sie studiert, so Flint in ihrem Eingangsstatement, „weil das Recht unser ganzes Leben bestimmt“. Sie sehe es als ihre Aufgabe, Recht zu erklären und aktuelle Geschehnisse einzuordnen. Es sei immer wichtiger geworden, über Demokratie zu reden, denn „viele Sachen wirken so, als wären sie in unserer Gesellschaft nicht mehr Konsens. Einzelne stellen sogar das Grundgesetz in Frage“.
Auf die Frage von Beatrice Faßbender, wie eine Partei verboten werden könne, erklärte die Referentin, dass ein Parteienverbot nach Artikel 21 Grundgesetz möglich ist. Beantragt werden kann es von der Bundesregierung, dem Bundestag oder dem Bundesrat, sowie von allen zusammen. Voraussetzung sei, dass eine Partei darauf ausgehe, die demokratische Grundordnung zu beseitigen oder zu beeinträchtigen. Das sei der Fall, wenn eines von drei Prinzipien verletzt würde, die Menschenwürde, das Demokratieprinzip oder das Rechtsstaatsprinzip. Verboten werden könne die Partei aber nur, wenn die Partei einen ihr zurechenbaren Willen dafür habe, und dabei aggressiv kämpferisch vorgehe. Damit sei aber nicht notwendiger Weise Gewaltanwendung gemeint, sondern eine planmäßige Umsetzung der Ziele.
Das Bundesverfassungsgericht habe bereits zweimal eine Partei verboten, 1972 die Sozialistische Reichspartei und 1956 die KPD. Ein Verbot der NPD sei einmal gescheitert, weil zu viele V-Leute des Verfassungsschutzes nicht rechtzeitig zurückgezogen wurden, einmal weil sie zu unbedeutend war, um der Demokratie gefährlich zu werden. Man habe ihr jedoch die staatliche Finanzierung entzogen.
Die AfD gehe subtiler als die NPD vor und lasse sich bei ihren Programmen und Veröffentlichungen beraten. Das Verhalten ihrer Anhänger und Mitglieder sei dagegen häufig verfassungsfeindlich. Zu klären sei die Frage, inwieweit sich die Partei das Verhalten ihrer Anhänger zurechnen lassen muss und daraus eine planmäßige Verfolgung der verfassungswidrigen Ziele geschlossen werden kann. Dr. Flint sieht die Zurechenbarkeit als gegeben an, weil sich die AfD zu wenig von offensichtlich demokratiefeindlichen Mitgliedern und Äußerungen distanziere.
Sollte ein Verbotsverfahren der AfD beantragt werden, geht die Referentin davon aus, dass sich innerhalb der Partei zwei Lager bilden werden. Das eine versuche, sie zu demokratisieren, das andere sich als Opfer darzustellen und erst recht verfassungswidrige Ziele zu verfolgen.
Beatrice Faßbender äußerte demokratietheoretische Bedenken gegen ein Verbotsverfahren. Die teilt Dr. Flint. Ein Parteienverbot sei immer auch ein Versagen, weil die politische Auseinandersetzung nicht dazu geführt hat, dass Wähler die verfassungswidrigen Ziele als solche erkennen und ablehnen. Sie sprach sich dennoch dafür aus, weil ansonsten legitime Mittel der Demokratie gegen die Demokratie selbst missbraucht werden können. „Ein zeitaufwändiges Verbotsverfahren ist dennoch kein Ersatz für gute Politik.“
Das Bundesverfassungsgericht kann die Gesamtpartei, nur einzelne Landesverbände verbieten oder ihr die Finanzierung entziehen. Damit würden gleichzeitig auch Nachfolgeparteien verboten. Die Aufgabe der demokratischen Parteien sei es dann, die Wähler der AfD aufzufangen.
Zur Zeit beschäftigten sich alle Politiker sehr intensiv mit einem möglichen Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht. Die Juristin ist davon überzeugt, dass er zum Verbot der AfD führen wird. Aktuell gebe es genügend Beweismaterial. Schon allein auf Grund dessen Fülle würde das Gericht jedoch wohl mehrere Jahre für das Verfahren benötigen. Das Zeitfenster für einen Verbotsantrag werde jedoch auf Grund des Erstarkens der AfD immer kleiner. Man dürfe nicht zulassen, dass sie in Positionen kommt, mit denen sie extrem starken Einfluss auf unser Alltagsleben nehmen kann. Als Beispiel nannte sie die Streichung von Geldern für Kunst und Kultur, die der AfD missfalle. Manche Politiker seien durch das gescheiterte NPD-Verbot „traumatisiert“. Sie sei aber der Überzeugung, dass dieselben Fehler nicht nochmal gemacht werden.
Das Netzwerk gegen Rechts Main-Tauber bedankte sich abschließend bei den Referentinnen mit einem Präsent aus der Region und lud zur letzten Veranstaltung der Reihe ein, ein Fest „Bunt. Demokratisch. Laut!“ am Samstag 7. März ab 14 Uhr auf dem Marktplatz in Bad Mergentheim.