Archiv des Monats: Februar 2026

Kann und muss die AfD verboten werden?

Beatrice Faßbender führte Dialog mit der Rechtsanwältin Dr. Jessica Flint

Lauda-Königshofen. Die Frage, ob die Alternative für Deutschland (AfD) verboten werden soll und kann, wird derzeit bundesweit diskutiert. Das Netzwerk gegen Rechts Main-Tauber hat im Rahmen ihrer fünfteiligen Veranstaltungsreihe im Vorfeld der Landtagswahl in Baden-Württemberg die renommierte Juristin Dr. Jessica Flint aus Würzburg eingeladen, um in einem Dialog mit Beatrice Faßbender die Vor- und Nachteile eines Parteiverbots zu beleuchten.

In ihrer Begrüßung ging die Moderatorin auf die Änderung ein, die sich gegenüber der ursprünglichen Veranstaltungsplanung ergeben hat. Der angekündigte Referent Chan-jo Jun konnte wegen eines Terminkonflikts nicht kommen und wurde von seiner Kollegin Dr. Flint vertreten. Beide veröffentlichten bereits eine Reihe von Videos im Internet, in denen sie juristische Sachverhalte allgemeinverständlich erklären.

Rechtswissenschaften habe sie studiert, so Flint in ihrem Eingangsstatement, „weil das Recht unser ganzes Leben bestimmt“. Sie sehe es als ihre Aufgabe, Recht zu erklären und aktuelle Geschehnisse einzuordnen. Es sei immer wichtiger geworden, über Demokratie zu reden, denn „viele Sachen wirken so, als wären sie in unserer Gesellschaft nicht mehr Konsens. Einzelne stellen sogar das Grundgesetz in Frage“.

Auf die Frage von Beatrice Faßbender, wie eine Partei verboten werden könne, erklärte die Referentin, dass ein Parteienverbot nach Artikel 21 Grundgesetz möglich ist. Beantragt werden kann es von der Bundesregierung, dem Bundestag oder dem Bundesrat, sowie von allen zusammen. Voraussetzung sei, dass eine Partei darauf ausgehe, die demokratische Grundordnung zu beseitigen oder zu beeinträchtigen. Das sei der Fall, wenn eines von drei Prinzipien verletzt würde, die Menschenwürde, das Demokratieprinzip oder das Rechtsstaatsprinzip. Verboten werden könne die Partei aber nur, wenn die Partei einen ihr zurechenbaren Willen dafür habe, und dabei aggressiv kämpferisch vorgehe. Damit sei aber nicht notwendiger Weise Gewaltanwendung gemeint, sondern eine planmäßige Umsetzung der Ziele.

Das Bundesverfassungsgericht habe bereits zweimal eine Partei verboten, 1972 die Sozialistische Reichspartei und 1956 die KPD. Ein Verbot der NPD sei einmal gescheitert, weil zu viele V-Leute des Verfassungsschutzes nicht rechtzeitig zurückgezogen wurden, einmal weil sie zu unbedeutend war, um der Demokratie gefährlich zu werden. Man habe ihr jedoch die staatliche Finanzierung entzogen.

Die AfD gehe subtiler als die NPD vor und lasse sich bei ihren Programmen und Veröffentlichungen beraten. Das Verhalten ihrer Anhänger und Mitglieder sei dagegen häufig verfassungsfeindlich. Zu klären sei die Frage, inwieweit sich die Partei das Verhalten ihrer Anhänger zurechnen lassen muss und daraus eine planmäßige Verfolgung der verfassungswidrigen Ziele geschlossen werden kann. Dr. Flint sieht die Zurechenbarkeit als gegeben an, weil sich die AfD zu wenig von offensichtlich demokratiefeindlichen Mitgliedern und Äußerungen distanziere.

Sollte ein Verbotsverfahren der AfD beantragt werden, geht die Referentin davon aus, dass sich innerhalb der Partei zwei Lager bilden werden. Das eine versuche, sie zu demokratisieren, das andere sich als Opfer darzustellen und erst recht verfassungswidrige Ziele zu verfolgen.

Beatrice Faßbender äußerte demokratietheoretische Bedenken gegen ein Verbotsverfahren. Die teilt Dr. Flint. Ein Parteienverbot sei immer auch ein Versagen, weil die politische Auseinandersetzung nicht dazu geführt hat, dass Wähler die verfassungswidrigen Ziele als solche erkennen und ablehnen. Sie sprach sich dennoch dafür aus, weil ansonsten legitime Mittel der Demokratie gegen die Demokratie selbst missbraucht werden können. „Ein zeitaufwändiges Verbotsverfahren ist dennoch kein Ersatz für gute Politik.“

Das Bundesverfassungsgericht kann die Gesamtpartei, nur einzelne Landesverbände verbieten oder ihr die Finanzierung entziehen. Damit würden gleichzeitig auch Nachfolgeparteien verboten. Die Aufgabe der demokratischen Parteien sei es dann, die Wähler der AfD aufzufangen.

Zur Zeit beschäftigten sich alle Politiker sehr intensiv mit einem möglichen Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht. Die Juristin ist davon überzeugt, dass er zum Verbot der AfD führen wird. Aktuell gebe es genügend Beweismaterial. Schon allein auf Grund dessen Fülle würde das Gericht jedoch wohl mehrere Jahre für das Verfahren benötigen. Das Zeitfenster für einen Verbotsantrag werde jedoch auf Grund des Erstarkens der AfD immer kleiner. Man dürfe nicht zulassen, dass sie in Positionen kommt, mit denen sie extrem starken Einfluss auf unser Alltagsleben nehmen kann. Als Beispiel nannte sie die Streichung von Geldern für Kunst und Kultur, die der AfD missfalle. Manche Politiker seien durch das gescheiterte NPD-Verbot „traumatisiert“. Sie sei aber der Überzeugung, dass dieselben Fehler nicht nochmal gemacht werden.

Das Netzwerk gegen Rechts Main-Tauber bedankte sich abschließend bei den Referentinnen mit einem Präsent aus der Region und lud zur letzten Veranstaltung der Reihe ein, ein Fest „Bunt. Demokratisch. Laut!“ am Samstag 7. März ab 14 Uhr auf dem Marktplatz in Bad Mergentheim.

Andrea Röpke: „Die AfD ist eine Umsturzpartei“

Tauberbischofsheim. Die Investigativjournalistin Andrea Röpke recherchiert seit vielen Jahren in der rechtsextremen Szene. Ihr Fazit ist eindeutig, die AfD hält sie für eine Umsturzpartei, die verboten werden muss. Auf Einladung des Netzwerks gegen Rechts Main-Tauber legte sie in ihrem einstündigen Vortrag zahlreiche Belege für diese Einschätzung vor.

Andrea Roepke

Der Evangelische Kirchensaal platzte aus allen Nähten. Die Sitzplätze reichten nicht für alle Interessierten aus, einige ließen es sich dennoch nicht nehmen, Andrea Röpke zuzuhören. Sie sei es leid, begann sie, auf den Verfassungsschutz zu warten, um die AfD zu verbieten. Alle erforderlichen Informationen, dass die Partei in Gänze rechtsextremistisch ist, lägen doch längst vor. Man müsse nur die öffentlich zugänglichen Informationen nutzen. Als ein Beispiel nannte sie die Ermordung des Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) 2019 auf seiner Terrasse. Sein Mörder, Stephan Ernst, engagierte sich im Wahlkampf für die AfD. Mit Kameraden habe er sich auch an einer gewaltsamen Demonstration in Chemnitz beteiligt.

Die Richterin und Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann war Mitglied in der mutmaßlichen Terrorgruppe Patriotischen Union von Heinrich XIII Prinz Reuß. Die sei besonders gefährlich, weil sie hochrangige Militärs in ihren Reihen hatte. Es handele sich um Fallschirmjäger und Mitglieder des Kommandos Spezialkräfte der Bundeswehr in Calw, wie Rüdiger von Pescatore. Malsack-Winkemann ließ Mitverschwörer in den Bundestag, um ihn auszukundschaften. Die Bundestagsfraktion der AfD habe sich dennoch nicht von ihr distanziert. Vielmehr wurde sie von AfD-Abgeordneten sogar im Gefängnis besucht.

Der Thüringer Landesvorsitzende Björn Höcke bediene die Reichsbürgerszene. Entgegen der Tatsachen betrachte er Deutschland nicht als souverän, sondern als teilbesetztes und fremdbestimmtes Land, so hatte er sich in einer Rede in Dresden geäußert.

Das Kernland der AfD sei Sachsen. Hier gebe es Verbindungen zwischen der AfD und den „Sächsischen Separatisten“, einer mutmaßlichen Terrorgruppe, die ebenfalls gerade vor Gericht steht. Zu den Angeklagten gehören AfD-Politiker. Diese Beispiele lassen sich noch um viele andere ergänzen. Der Spitzenkandidat der AfD bei der Landtagswahl am 8. März in Baden-Württemberg, der Bundestagsabgeordnete Markus Frohnmaier, sei „ein absoluter Hardliner“ und immer wieder zu Besuch in Putins Russland und bei Trumps MAGA-Bewegung. Frohnmaier vertritt in seinem Buch ein dubioses Konzept der „Charter Cities“. Das sehe vor, dass Firmen in Entwicklungsländern eigene Staatsbereiche bekommen sollen, in denen sie tun und lassen könnten, was sie wollen. Das sei absolut undemokratisch.

Als sehr eng sieht Andrea Röpke die Verbindungen zwischen den Corona-Leugnern und der AfD. Die Partei betont immer wieder, sie sei Teil einer Bewegung. Natürlich ist es legitim, Entscheidungen des Staates zu kritisieren. Warum aber marschierten die Querdenker mit Reichskriegsflaggen, beschimpften Gegner als Volksverräter oder führten Galgen für hochrangige Politiker mit? Die Referentin erinnerte auch an den Sturm von Impfgegnern und Rechtsextremisten auf den Reichstag 2020 in Berlin.

AfD und rechtsextreme Bewegung betrachten den Staat als Endgegner. Ziel sei die gewaltsame Schaffung eines autoritären, homogenen Staates. Das Ideal einer „Volksgemeinschaft“ hat es schon einmal gegeben. „Remigration“ wie beim elitären Potsdam-Treffen in der Villa Adlon gefordert, bedeute das willkürliche Aussortieren von Menschen. Bis zu 20 bis 30 Prozent der Bevölkerung kann es betreffen, wie Björn Höcke gegenüber einer Zeitung sagte.

In seinem Buch „Nie zweimal in denselben Fluss“ beschreibt Höcke das Ziel einer ethnisch „reinen“ Bevölkerung, man werde dabei nicht um eine Politik der „wohltemperierten Grausamkeit“ herumkommen. Die Bundestagsabgeordnete Christina Baum habe zum Beispiel ein Wahlrecht nach Abstammung gefordert. Für sie sei das Volk „eindeutig eine Abstammungsgemeinschaft“. Das widerspricht dem Grundgesetz.

Aktuell habe die AfD ca. 50.000 Mitglieder. Sie verfüge über mehr als 8.500 Mandate. Widersprüchlich sei, dass sie einerseits den deutschen Staat bekämpfe, andererseits aber so stark von staatlicher Parteienfinanzierung abhängig ist, wie keine andere Partei. 44,9% ihrer Einnahmen stammten daraus.

AfD-Mitglieder wie der Bundestagsabgeordnete Peter Felser aus dem Allgäu schicken ihre Kinder in die Lager rechtsextremer Jugendgruppen wie dem Jungadler. Das lässt sich in einer 3-teiligen Serie in „Die Zeit“ nachlesen. Dort gibt es „Führerschulungen“, Erziehung zur Härte, gesungen würden Lieder aus der Nazizeit u.a. von Hans Baumann. Zur Zeit entstehen viele neue rechtsextreme Jugendgruppen, schon Vierzehnjährige machen mit. Sie stammen nicht unbedingt aus rechten Familien. Sie nutzen bei Instagram oder Tiktok viele neue, menschenverachtende Codes und Zeichen, die oft nicht erkannt werden. So feiern manche gar den 15. März als „Happy Brenton Day“. Damit werde der Terroranschlag von Brenton Tarrant am 15. März 2019 in Neuseeland verherrlicht, bei dem 51 Menschen getötet wurden.

In der anschließenden Diskussion warnte Andrea Röpke auf die Frage, wie dem Rechtsextremismus begegnet werden kann, die demokratischen Parteien davor, die Themen der AfD aufzugreifen und sich vor sich hertreiben zu lassen. Dies führe nur dazu, dass sie normalisiert würden. Am Ende wählten die Leute lieber das Original als die Kopie. Unverständlich sei auch, dass die öffentlich-rechtlichen Medien immer wieder AfD-Vertreter einladen, obwohl die AfD die öffentlich-rechtlichen abschaffen wollten. Nötig sei dagegen eine gute Sozialpolitik, eine klare eigene Haltung. Große Bedeutung komme dabei der Zivilgesellschaft zu. Vorbildlich seien die Omas gegen Rechts, die sich informierten, schulten und zu einer starken Bewegung geworden seien.

Die Broschüre „Die Umsturzpartei“ von Andrea Röpke und Andreas Speit lässt sich herunterladen unter: https://ajcgermany.org/de/broschueren/das-american-jewish-committee-berlin-veroeffentlicht-die-broschuere-die-umsturzpartei