Verfassungsschutz stuft Identitäre Bewegung (IB) als rechtsextremistisch ein

Der Verfassungsschutz hat die Identitäre Bewegung (IB) als rechtsextremistisches Beobachtungsobjekt eingestuft. Das bedeutet, dass der deutsche Ableger der in Frankreich gegründeten Bewegung ab sofort mit dem kompletten Instrumentarium an nachrichtendienstlichen Mitteln der Informationsbeschaffung beobachtet werden darf. Dazu zählen auch die Observation und der Einsatz von V-Leuten. Der Inlandsgeheimdienst stellte fest, die IB-Positionen zielten darauf ab, „Menschen mit außereuropäischer Herkunft von demokratischer Teilhabe auszuschließen und sie in einer ihre Menschenwürde verletzenden Weise zu diskriminieren“. Für die IB könnten „Menschen ohne gleiche ethnische Voraussetzungen“ niemals Teil einer gemeinsamen Kultur sein. Dies sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

Der Verfassungsschutz hatte die IB vor drei Jahren als „Verdachtsfall“ eingestuft. Seither hat die Bewegung versucht, Anhänger für ihre Theorie vom angeblich politisch gewollten „Austausch“ der einheimischen Bevölkerung gegen vorwiegend muslimische Migranten zu gewinnen. „Diese geistigen Brandstifter stellen die Gleichheit der Menschen infrage“, sagte Verfassungsschutz-Präsident Thomas Haldenwang.

Am Donnerstag sprach sich Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) dafür aus, die rechte Szene intensiver zu beobachten. „Die Bekämpfung des Rechtsextremismus muss für Sicherheitsbehörden und Justiz noch stärker in den Fokus rücken“, sagte sie nach einer Konferenz der SPD-Innenminister in Potsdam.

dpa