Mail an die IntendantInnen der ÖRR Sender und der Rundfunkräte

Mail an die IntendantInnen der ÖRR Sender und der Rundfunkräte

In Kooperation mit der Allianz NIEWIEDER und Mosbach gegen Rechts haben wir an alle IntendantInnen und Vorsitzende der Rundfunk- bzw. Fernsehräte folgenden Aufruf geschickt (hier im Beispiel an den Intendanten des ZDF):

Sehr geehrter Herr Dr. Himmler,

am 2. Mai 2025 gab das Bundesinnenministerium bekannt, dass der Bundesverfassungsschutz die AfD bundesweit als gesichert rechtsextremistisch einstuft.

Das muss unseres Erachtens zur Folge haben, dass VertreterInnen dieser Partei im öffentlich-rechtlichen Rundfunk / Fernsehen keine Gelegenheit mehr bekommen sollten, ihre gesichert rechtsextremen Inhalte unkommentiert zu verbreiten. Es darf nicht sein, dass der ÖRR den Feinden unserer freiheitlichen Demokratie eine Plattform bietet.

Wir fordern Sie hiermit auf nur noch mit entsprechenden Kommentaren über diese Partei zu berichten, nicht aber unter Beteiligung ihrer Mitglieder – also VertreterInnen dieser gegen die Verfassung gerichteten Partei zu keiner Talkshow mehr einzuladen bzw. solche Formate nicht mehr einzukaufen / zu senden und sie auch zu keinen Interviews mehr einzuladen.

Mit freundlichen Grüßen
für das Netzwerk gegen Rechts Main-Tauber / die Allianz NIEWIEDER / Mosbach gegen Rechts
Arno Huth & Stefan Heidrich


Antwort am 7. Mai 25 um 16:27 Uhr von Stefen Jenner(BR):

Sehr geehrter Herr Heidrich, sehr geehrter Herr Huth,

vielen Dank für Ihre Mail an die Intendantin Dr. Katja Wildermuth, die ich gerne in Ihrem Auftrag beantworte.

Die Einstufung der gesamten AfD als gesichert rechtsextremistisch ist eine gravierende Neubewertung, über die wir berichten. Zugleich ist die AfD eine demokratisch gewählte Partei, die im Bundestag, in Landesparlamenten und auf kommunaler Ebene vertreten ist. Die Redaktionen des BR werden weiterhin differenziert über die AfD berichten  – mit journalistischer Sorgfalt und unter Wahrung der redaktionellen Unabhängigkeit. Die Entwicklung der Partei wird dabei genau und kritisch beobachtet. Die Redaktionen entscheiden weiterhin frei und im Einzelfall, ob sie Vertreterinnen und Vertreter der AfD in Talkshows oder vergleichbare Formate einladen.

Mit freundlichen Grüßen aus München,

Steffen Jenterd

Leitung HA Intendanz


Antwort am 8. Mai 25 um 14:10 Uhr von Zuschauerredaktion des ZDF als Antwort auf das Anschreiben an den Intendaten. Die identische Antwort kam nochmal am 8. Mai 25 um 15:13 Uhr als Antwort auf die Mail an den ZDF Fernsehrrat:

Sehr geehrte Zuschauerin,
sehr geehrter Zuschauer,

vielen Dank für Ihre E-Mail an das ZDF.

Das ZDF nimmt die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch durch das Bundesamt für Verfassungsschutz zum Anlass, den journalistischen Umgang mit der Partei erneut zu reflektieren. Eine kritische, journalistisch fundierte Auseinandersetzung mit der AfD, ihren Vertreterinnen und Vertretern sowie ihren Positionen ist vor diesem Hintergrund geboten.
Dabei greift das ZDF auch auf die Erfahrungen aus den Bundesländern Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt zurück, in denen die AfD bereits länger als gesichert rechtsextremistisch eingestuft ist. Die ZDF-Redaktionen prüfen im Rahmen der publizistischen Verantwortung fortlaufend und im Einzelfall, in welchem Rahmen und in welcher Form Vertreterinnen und Vertreter der AfD im Programm zu Wort kommen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Zuschauerservice


hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail und bedanken uns für Ihre kritische Programmbegleitung.

Wir bitten Sie jedoch zu beachten, dass die ARD-Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) nur koordinierende Funktion hat und kein Aufsichtsgremium ist. In Programmfragen kompetente Aufsichtsorgane sind in der ARD als Arbeitsgemeinschaft jeweils die Rundfunkräte der Landesrundfunkanstalten. Dort achten Vertreter/-innen aller gesellschaftlichen Gruppen darauf, dass gesetzliche und journalistische Standards eingehalten werden. Die Zuständigkeit für Fragen der konkreten Programmgestaltung obliegt im Rahmen der verfassungsrechtlich gebotenen Programmautonomie allerdings allein den jeweiligen Programm- und Angebotsverantwortlichen.

Ein staatsfern aufgestellter Journalismus, wie ihn der öffentlich-rechtliche Rundfunk ermöglicht, braucht jedenfalls keinen Anstoß durch eine der Regierung unterstehende Behörde, um immer wieder selbstkritisch zu reflektieren, ob seine Berichterstattung dem demokratischen Auftrag entspricht. In den Aufsichtsgremien wird deshalb kontinuierlich und durchaus kontrovers darüber diskutiert, wie über eine Partei, wie die AfD, angemessen zu berichten ist. Dabei finden auch Zuschriften wie Ihre Berücksichtigung. Die Intendantinnen und Intendanten werden sich in Ausübung ihrer Programmhoheit selbstverständlich auch mit der gegenwärtigen Diskussion um die AfD-Berichterstattung befassen. Mit dem Ergebnis werden sich die jeweils zuständigen Gremien kritisch auseinandersetzen.

Mit besten Grüßen
ARD-Gremienvorsitzendenkonferenz

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ard-gvk.de