Archiv für den Monat: Januar 2025

Aufforderung zur Zustimmung zum AfD Verbotsverfahrten

Aufforderung zur Zustimmung zum AfD Verbotsverfahrten

Stefan H.
(für das Netzwerk gegen Rechts Main-Tauber)
kontakt@ngrmt.de

24. Januar 2025

An die Bundestagsabgeordneten der Wahlkreise Odenwald-Tauber (WK 276), Rhein-Neckar (WK 277), Heilbronn (WK 267), Schwäbisch Hall-Hohenlohe (WK 268) und  Würzburg (WK 251)

Betreff: Antrag auf Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der „Alternative für Deutschland“

Sehr geehrte Frau Warken,
sehr geehrter Herr Abel,
sehr geehrter Herr Brandenburg,
sehr geehrter Herr Castellucci,
sehr geehrter Herr Ebner,
sehr geehrter Herr Juratovic,
sehr geehrter Herr Kretz,
sehr geehrter Herr Leiser,
sehr geehrter Herr Lehrieder,
sehr geehrter Herr Link,
sehr geehrter Herr Oppelt,
sehr geehrter Herr Throm,
sehr geehrter Herr Ullmann,
sehr geehrter Herr von Stetten,

wir, das Netzwerk gegen Rechts Main-Tauber sind eine Gruppe, die sich im Jahr 2014 unter anderem angesichts des Aufkommens der AfD zusammengefunden hat und seither gegen rechts-reaktionäre Tendenzen in Politik und Gesellschaft aktiv ist.

Am 13. November 2024 haben 113 Bundestagsabgeordnete von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und SSW den im Betreff genannten Antrag (verkürzt auch: „Antrag auf ein AfD-Verbotsverfahren“) im Bundestag eingereicht ( https://dserver.bundestag.de/btd/20/137/2013750.pdf ). Voraussichtlich berät der Bundestag in der nächsten Sitzungswoche (27.-31. Januar 2025) über den Antrag. Am 10. und 11. Februar könnte der jetzige Bundestag noch vor der Wahl eine letzte Gelegenheit haben, über den Antrag abzustimmen.

Der parteiübergreifende Charakter des Antrags unterstreicht, dass es nicht um Parteipolitik geht. Angesichts des Erstarkens der AfD als Partei mit zum Teil verfassungsfeindlichen Bestrebungen und menschenverachtenden Äußerungen und Absichten geht es vielmehr um den Schutz der Grundlagen unserer Demokratie, insbesondere der Menschenwürde (in Artikel 1 Grundgesetz) und des Rechtsstaatsprinzips (unter anderem Artikel 20).

Auch wenn wir vom Netzwerk gegen Rechts Main-Tauber mit dem Mittel eines möglichen Parteiverbots nicht glücklich sind, begrüßen wir die Initiative der Abgeordneten und sind dankbar für ihren Mut, sich zu positionieren. Vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte und des Wissens darum halten wir es für eine Pflicht der demokratischen Institutionen, zivilgesellschaftlichen Initiativen und Bürgerinnen und Bürger, jetzt entschlossen auf verschiedenen Ebenen zu handeln. Die vorzeitige Auflösung des Bundestags und die Neuwahlen können zu veränderten Mehrheitsverhältnissen in der kommenden Legislaturperiode führen, sodass unsicher ist, ob danach jemals noch ein entsprechendes Verfahren eingeleitet wird. Der richtige Zeitpunkt dürfen daher nicht verpasst werden. Auch da der Antrag im Bundestag nunmal eingereicht wurde, erscheint es uns umso wichtiger, ihn nicht scheitern zu lassen.

Wir sind der Überzeugung, dass ausreichend Beweise für die Verfassungswidrigkeit der AfD vorliegen. Ein wichtiger Anhaltspunkt ist zudem, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD bundesweit als rechtsextremen Verdachtsfall eingestuft hat. Bestätigt wurde dies auch durch eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster. Die Initiatoren des Antrags zu einem sogenannten AfD-Verbotsverfahren haben in ihrer ausführlichen Begründung weitere Hinweise gegeben. Auch könnten in einem Verfahren noch weitere Belege gesammelt und vorgebracht werden.

Als beispielhafte Hinweise auf die Menschen- und Verfassungsfeindlichkeit der AfD und von vielen ihrer Politiker seien hier nur ein paar wenige Stichwörter genannt:

– das rassistische und diskriminierende Differenzieren zwischen sogenannten „Biodeutschen“ und als abwertend bezeichneten „Passdeutschen“

– die Bereitschaft von AfD-Politikern wie Maximilian Krah oder Björn Höcke bis zu 25 Millionen Menschen abzuschieben und dazu auch Millionen Menschen ihre deutsche Staatsangehörigkeit abzusprechen; in diesem Zusammenhang auch die Teilnahme von AfD-Politikern an dem Geheimtreffen von Rechtsextremen mit dem Identitären Martin Sellner im November 2023 in Potsdam beziehungsweise an einem Treffen unter anderem mit Neonazis im Dezember 2024 in der Schweiz

– die Leugnung des menschengemachten Klimawandels (entgegen wissenschaftlicher Erkenntnisse) und die Missachtung der Verpflichtung im Grundgesetz zum Umwelt- und Klimaschutz

– fraternisierende Begegnungen von AfD-Politikern mit russischen Politikern (unter anderem mit dem Ex-Präsidenten und Kriegsverbrecher Dmitri Medwedew) und mit russischen Propaganda-Medien, wobei sie Deutschland und die Europäische Union denunzierten

– die Beschäftigung von mehr als 100 Rechtsextremen durch die AfD und ihre Abgeordneten im Deutschen Bundestag sowie viele weitere in den Landtagen

– die Ermöglichung des Zugangs von Verfassungsfeinden zu Räumlichkeiten des Bundestags (zum Beispiel durch die damalige AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann, die auch der Reichsbürger-Vereinigung „Patriotische Union“ angehörte)

Nach der Prüfung der AfD auf Verfassungsmäßig- oder -widrigkeit hätte das Bundesverfassungsgericht nicht nur die Möglichkeit über die AfD in Gänze zu entscheiden. Vielmehr besteht auch die Möglichkeit, dass über das Verbot einzelner Landesverbände oder anderer Parteigliederungen geurteilt wird. Genauso ist der Ausschluss der AfD von der staatlichen Parteienfinanzierung möglich. Doch auch ein solches Urteil kann das Bundesverfassungsgericht nur fällen, wenn Sie, die Abgeordneten, dem Antrag im Bundestag zur Mehrheit verhelfen!

Unabhängig davon ist ein solches Verfahren auch für die AfD eine Chance, einen internen Klärungsprozess durchzuführen, ihr Verhältnis zum Grundgesetz und zur Demokratie (neu) zu bestimmen und gegebenenfalls zu korrigieren. Möglicherweise sind auch die geplante Auflösung der „Jungen Alternative“ und heftige personelle Auseinandersetzungen (zum Beispiel im Landesverband Baden-Württemberg) erste AfD-interne Reaktionen auf das drohende Verbotsverfahren.

Wir wenden uns daher auch an Sie als Bundestagsabgeordnete aus unserer erweiterten Region:

Bitte setzen Sie sich entschlossen für den „Antrag auf Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Alternative für Deutschland“ ein als Voraussetzung für ein mögliches Verbot der Partei oder andere geeignete Maßnahmen. Wir bitten Sie, wenn es im Bundestag zu einer Abstimmung über den Antrag kommen sollte, diesem zuzustimmen.

Zugleich möchten wir vom Netzwerk gegen Rechts Main-Tauber an Sie als Politiker beziehungsweise Politikerin im Bundestag appellieren, die Demokratie auch durch positive Maßnahmen zu unterstützen und dadurch (wieder) zu mehr Vertrauen in Politik und Identifikation mit unserem Gemeinwesen beizutragen.

Dazu zählen auch konkrete Konzepte und Maßnahmen zur Stärkung der öffentlichen Daseinsvorsorge und sozialen Sicherheit, die Verringerung von Ungleichheit, die Betonung von Kooperation und Solidarität statt harter Alltagskonkurrenz, eine inklusive Gesellschaft, welche auch die wirtschaftliche und kulturelle Teilhabe benachteiligter Menschen und unterschiedlicher sozialer Gruppen garantiert, die Stärkung der öffentlichen Infrastruktur, massive Investitionen in Bildung, gleiche Chancen in Stadt und Land, mehr Transparenz bei Entscheidungsfindungen in der Politik, entschlossene Maßnahmen zur Sicherung der Lebensgrundlagen auch zukünftiger Generationen (Klima, Ökologie) usw.

Abschließend bitten wir Sie noch um eine Rückmeldung, ob Sie den Antrag zu dem sogenannten „AfD-Verbotsverfahren“ unterstützen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Stefan H.


Netzwerk gegen Rechts Main-Tauber
https://www.ngrmt.de